
Anton Losinger: Assistierter Suizid - Statement aus theologischer Perspektive
Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht in einem spektakulären Urteil das Grundrecht jedes Menschen auf Inanspruchnahme von Hilfe zur Selbsttötung festgestellt — unabhängig von Alter und Krankheit. Unsere Verfassung garantiere dieses Grundrecht ebenso wie den grundrechtlichen Schutz dafür, Suizidhilfe selbst in geschäftsmäßiger Form anzubieten. Neben einer neuen gesetzlichen Regelung solle der Bundestag ein Beratungs- und Schutzkonzept entwickeln.
Das Karlsruher Urteil zog viel Kritik auf sich, es habe die Tür zur organisierten Sterbehilfe nicht nur aufgestoßen, sondern „aus den Angeln gehoben“, wie Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung schrieb. Ein überzogenes Autonomie-Verständnis stehe in der Gefahr, die Sterbewilligen aus ihren zwischenmenschlichen...